Bohrpfahlwand überschnitten
Für die überschnittene Bohrpfahlwand muss zunächst auf dem Arbeitsplanum eine Bohrschablone hergestellt werden, d.h. eine Negativschalung, in der die Lage der einzelnen Bohrungen abgebildet ist. In einem ersten Arbeitsschritt werden dann die unbewehrten Pfähle (Primärpfähle), also jeder 2. Pfahl hergestellt. Erst wenn diese erhärtet sind, werden die Sekundärpfähle dazwischen eingebohrt. Da der Achsabstand der Bohrungen ca. 10 – 20 cm kleiner ist als der Bohrdurchmesser, wird ein Teil der Primärpfähle wieder abgetragen (überschnitten) so dass beim Betonieren eine geschlossene Wand entsteht.
Die überschnittene Pfahlwand kommt zur Sicherung von Gebäudelasten neben Baugruben zum Einsatz, insbesondere dann, wenn zusätzlich die Wasserdichtigkeit der Wand erforderlich ist, weil das Grundwasser höher steht als die spätere Baugrubensohle.
Der Abstand der Bohrachse von allen aufgehenden Bauteilen, auch Fenstersimsen, Dachvorsprüngen und -rinnen muss mindestens 70 - 80 cm betragen. Sollte das mit den geplanten Abmessungen des Neubaues nicht zusammenpassen, so könnte eine ADW-Pfahlwand oder das Düsenstrahlverfahren eine sinnvolle Alternative sein.